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BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 09.09.1980 - I OE 15/80
- BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
Übrigens ist inzwischen durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1981 (BVerfGE 57, 70), der u.a. auf Verfassungsbeschwerde des Klägers ergangen ist, bindend entschieden, daß die vom Kläger beanstandete Regelung der §§ 36, 36 a HUG ihn nicht in seinem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) verletzt. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
Erforderlich ist die schlüssige Bezeichnung der Tatsachen, aus denen sich der gerügte Verfahrensmangel ergibt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]; BFHE 98, 239 f.). - BFH, 05.03.1970 - V R 135/68
Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
Erforderlich ist die schlüssige Bezeichnung der Tatsachen, aus denen sich der gerügte Verfahrensmangel ergibt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]; BFHE 98, 239 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1983 - 2 B 4/83 Die Folge hiervon ist, daß wie der Senat in seiner letzten diesen Problemkreis betreffenden Entscheidung (Beschluß vom 12.11.1980 2 B 88/80 ) bereits im einzelnen dargelegt hat die Frage nach der Konkurrenz der beiden in der VwGO vorgesehenen Unterformen des vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen einem Schüler die Versetzung in die nächsthöhere Klasse versagt worden ist und er außerdem aufgrund dieser Entscheidung, weil er nämlich bereits zuvor ebenfalls nicht versetzt worden war, die Schule verlassen muß, zugunsten des Verfahrens nach § 123 VwGO zu entscheiden ist .